Ab dem 15. Januar 2025 wird schrittweise die „ePA für alle“ ausgerollt. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen. Dieses Opt-Out-Verfahren soll eine breite Nutzung der ePA fördern. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die ePA im Behandlungskontext zu befüllen, sofern der Patient zustimmt.
Unsere nächsten digitalen Anwendertreffen rund um das Thema ePA für alle finden am 18. September sowie 27. und 29. November 2024 statt. Diese starten jeweils um 14 Uhr und dauern circa eine Stunde. Unter meet.medatixx.de sind weiterführende Informationen zu finden. Die direkten Links zu den digitalen Anwendertreffen stellen wir dort zwei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung zur Verfügung.
Ab sofort steht auf dip die Themenseite ePA für alle zur Verfügung, um Praxen umfassende Informationen rund um die elektronische Patientenakte ab Januar 2025 zur Verfügung zu stellen.
dip erläutert, wie die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten automatisch eine ePA zur Verfügung stellen, wenn kein Widerspruch erfolgt und dass dieses Opt-Out-Verfahren eine breitere Nutzung der ePA für alle ermöglichen soll.
Ein weiteres wichtiges Thema der Seite ist die elektronische Medikationsliste, die alle per eRezept verordneten und von der Apotheke abgegebenen Medikamente in einer übersichtlichen Darstellung bietet. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die ePA im Behandlungskontext zu befüllen, sofern der Patient zustimmt. Aus diesem Grund sollten Praxen sich schon jetzt mit dem Thema „ePA für alle“ beschäftigen.
Dafür bietet dip Texte, Videos und Info-Grafiken auf dip.medatixx.de.