eAU-Ausfertigung für Arbeitgeber
Arbeitgeber sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die AU-Daten der Beschäftigten elektronisch von den Krankenkassen abzurufen. Der Versicherte selbst erhält allerdings immer noch auf Wunsch einen Papierausdruck seiner AU-Bescheinigung von seiner Arztpraxis.
Bei der Erstellung und Druck der eAU können Sie nach dem neuen Update wählen, ob ein Ausdruck für den Arbeitgeber gedruckt werden soll, oder nicht.
eRezept- Signierliste
Teilweise gibt es die Liste schon, teilweise kommt diese Funktion mit dem neuen Update. Alle erstellten und noch nicht signierten eRezepte werden in einer Sammelliste angezeigt und können dann einzeln oder alle zeitgleich signiert werden.
eMP- elektronischer Medikationsplan
Der elektronische Medikationsplan kann auf die Versichertenkarte gespeichert werden, von dort abgerufen und aktualisiert werden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Updatebeschreibung.