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Neue Kodierunterstützung der KBV ab 01.07.2022

Zum 01.07.2022 ist der Einsatz der Kodierunterstützung mit neuen Funktionen nach Vorgaben der KBV in den PVS verpflichtend einzusetzen. Mit dem aktuellen Update erhalten Sie sämtliche Funktionen, die Sie bei der Eingabe von Diagnosen und deren Verschlüsselung nach ICD-10-GM unterstützen.
Die Kodierunterstützung besteht hauptsächlich aus der Kategorisierung der Dauerdiagnosen und Hinweismeldungen bezüglich vorhandenen Diagnosen. Diese Hinweismeldungen sind nicht abrechnungsrelevant.

Bitte informieren Sie sich!
Beachten Sie die Updateinformationen. Ausführliche Hinweise finden Sie auf der Themenseite der KBV.

Bitte beachten Sie, dass die ambulanten Kodierrichtlinien nach Vorgaben der KBV durch die neuen Kodierrichtlinien ersetzt werden. Nach Updateinstallation ist keine Prüfung auf die bisher geltenden ambulanten Kodierrichtlinien mehr möglich.